Steuerstrafrecht

 

Steuerprüfungen

Steuerprüfungen sind ein Thema, über das oft diskutiert und lamentiert wird. Da die Steuerverwaltung Ländersache ist, ist auch die Häufigkeit der Steuerprüfung in den Bundesländern äußerst unterschiedlich.

Kann beispielsweise ein kleineres Unternehmen in Bayern damit rechnen innerhalb von 30 Jahren nie geprüft zu werden, so wird dem Steuerpflichtigen in Sachsen-Anhalt mehr Aufmerksamkeit gewidmet, die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung ist hier um ein Mehrfaches höher, als beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg.

Kriterium des Finanzamtes zur Anordnung einer Steuerprüfung sind die Größe des Unternehmens, die Höhe des Gewinns, Auffälligkeiten, hohe Bargeldumsätze, Hinweise durch freundliche Zeitgenossen aber auch einfach eine Auswahl nach dem Zufallsprinzip.

Eine Steuerprüfung ist nie angenehm. Im Regelfall sind mit einer Steuerprüfung Nachzahlungen verbunden. Die Prüfer sind nicht dazu da, Wohltaten zu verteilen, sondern ganz im Gegenteil vermeintlich zu niedrig festgesetzte Steuer zu korrigieren. Wie überall im Leben, sind auch die Charaktere der Steuerprüfer unterschiedlich. Der weit überwiegende Teil der Prüfer bemüht sich seine Aufgaben fair und ausgewogen zu erfüllen, leider sind allerdings auch immer wieder Prüfungen zu verzeichnen, die durch Unfairness gekennzeichnet sind. Gerade aus diesem Grund ist es für einen zufriedenstellenden Ausgang einer Prüfung von großer Wichtigkeit, gut vorbereitet in diese Prüfung zu gehen, aber auch in der Prüfung gut vertreten zu werden.

Eine Steuerprüfung beinhaltet für den Steuerpflichtigen immer ein hohes Risiko auf Nachzahlungen, die durchaus in ihrer Höhe existenzbedrohend sein können. Die Tendenz der Steuerprüfungen geht in den letzten Jahren immer mehr auf das Aufgreifen formaler Fehler, aufgrund deren sodann hinzugeschätzt wird, heute mit dem schönen Wort „Sicherheitszuschlag“ bedacht.
In der Prüfung ist es wichtig, dass sie gut und engagiert vertreten werden. Ihr Kontakt mit der Steuerprüfung sollte sich auf das Notwendige beschränken, spontane Auskünfte können oft schädlich sein.

Weiterhin muss bedacht werden, dass aufgrund einer Steuerprüfung steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können.

Es ist also von existenzieller Bedeutung sich, auf eine Steuerprüfung gründlich vorzubereiten und auch in der Steuerprüfung auf eine Kanzlei vertrauen zu können, die ein hohes Engagement und Erfahrung im Prüfungswesen verfügt. „Egal oder mache ich nicht“ hat im Rahmen einer Steuerprüfung keinen Platz. Ihre Beraterkanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und das notwendige Know-how, sie optimal vertreten zu können. Weiterhin erkennen wir im Vorfeld und in der laufenden Prüfung in welche Richtung diese nach Intention des Finanzamtes gehen soll. Hierauf rechtzeitig reagieren zu können, ist für jeden Steuerpflichtigen äußerst wichtig.

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