Spezielle Schwerpunkte

Ihrer Beraterkanzlei

„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“

Peter Ustinov

Betreuung in der Betriebsprüfung

Steuerprüfungen sind ein Thema, über das oft diskutiert und lamentiert wird. Da die Steuerverwaltung Ländersache ist, ist auch die Häufigkeit der Steuerprüfung in den Bundesländern äußerst unterschiedlich.

Kann beispielsweise ein kleineres Unternehmen in Bayern damit rechnen innerhalb von 30 Jahren nie geprüft zu werden, so wird dem Steuerpflichtigen in Sachsen-Anhalt mehr Aufmerksamkeit gewidmet, die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung ist hier um ein Mehrfaches höher, als beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg.

Kriterium des Finanzamtes zur Anordnung einer Steuerprüfung sind die Größe des Unternehmens, die Höhe des Gewinns, Auffälligkeiten, hohe Bargeldumsätze, Hinweise durch freundliche Zeitgenossen aber auch einfach eine Auswahl nach dem Zufallsprinzip.

Eine Steuerprüfung ist nie angenehm. Im Regelfall sind mit einer Steuerprüfung Nachzahlungen verbunden. Die Prüfer sind nicht dazu da, Wohltaten zu verteilen, sondern ganz im Gegenteil vermeintlich zu niedrig festgesetzte Steuer zu korrigieren. Wie überall im Leben, sind auch die Charaktere der Steuerprüfer unterschiedlich. Der weit überwiegende Teil der Prüfer bemüht sich seine Aufgaben fair und ausgewogen zu erfüllen, leider sind allerdings auch immer wieder Prüfungen zu verzeichnen, die durch Unfairness gekennzeichnet sind. Gerade aus diesem Grund ist es für einen zufriedenstellenden Ausgang einer Prüfung von großer Wichtigkeit, gut vorbereitet in diese Prüfung zu gehen, aber auch in der Prüfung gut vertreten zu werden.

Eine Steuerprüfung beinhaltet für den Steuerpflichtigen immer ein hohes Risiko auf Nachzahlungen, die durchaus in ihrer Höhe existenzbedrohend sein können. Die Tendenz der Steuerprüfungen geht in den letzten Jahren immer mehr auf das Aufgreifen formaler Fehler, aufgrund deren sodann hinzugeschätzt wird, heute mit dem schönen Wort „Sicherheitszuschlag“ bedacht.
In der Prüfung ist es wichtig, dass sie gut und engagiert vertreten werden. Ihr Kontakt mit der Steuerprüfung sollte sich auf das Notwendige beschränken, spontane Auskünfte können oft schädlich sein.

Weiterhin muss bedacht werden, dass aufgrund einer Steuerprüfung steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können.

Es ist also von existenzieller Bedeutung sich, auf eine Steuerprüfung gründlich vorzubereiten und auch in der Steuerprüfung auf eine Kanzlei vertrauen zu können, die ein hohes Engagement und Erfahrung im Prüfungswesen verfügt. „Egal oder mache ich nicht“ hat im Rahmen einer Steuerprüfung keinen Platz. Ihre Beraterkanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und das notwendige Know-how, sie optimal vertreten zu können. Weiterhin erkennen wir im Vorfeld und in der laufenden Prüfung in welche Richtung diese nach Intention des Finanzamtes gehen soll. Hierauf rechtzeitig reagieren zu können, ist für jeden Steuerpflichtigen äußerst wichtig.

 

Finanzgerichts- Verfahren

Sind Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Wird der Einspruch abgelehnt, besteht nur noch die Möglichkeit, sein Recht durch eine Klage beim Finanzgericht zu erstreiten.
Klagen beim Finanzgericht bedürfen spezieller Kenntnisse und Erfahrung. Im Regelfall waren die Richter beim Finanzgericht vor ihrer Tätigkeit als Richter in der Finanzverwaltung tätig. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Senate beim Finanzgericht immer für die gleichen Finanzämter zuständig sind.
Was folgt hier raus? Es ist, ohne verallgemeinern zu wollen festzustellen, dass seitens der meisten Senate eine Tendenz zu Gunsten der Finanzverwaltung besteht.
Was bedeutet dies für die Beratung für unsere Mandanten?
Erstens muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ein Finanzgerichtsverfahren ist oft langwierig und stellt hier durch eine Belastung für die Beteiligten da. Entscheidet man sich für die Klage, so ist Erfahrung im finanzgerichtlichen Verfahren unbedingt notwendig. Seitens der Finanzgerichtsbarkeit ist leider die Tendenz erkennbar, Verfahren aufgrund formaler Fehler zu beenden. Für das Gericht ist dies die einfachste Methode, Arbeit zu vermeiden. Wie in der Finanzverwaltung, wird auch in der Finanzgerichtsbarkeit diese Vorgehensweise immer stärker als Mittel der Effizienzsteigerung genutzt. Leider immer auf Kosten des Steuerbürgers. Seitens eines Richters ist mir gesagt worden, sein Gehalt könne er nicht beeinflussen, sehr wohl aber seinen Stundenlohn.
Umso wichtiger ist es, vor dem Finanzgericht kompetent vertreten zu werden. Hierzu gehören fundierte steuerrechtliche Kenntnisse aber auch Kenntnisse über den Verfahrensablauf einschließlich der Finanzgerichts Ordnung.

Steuerstrafverfahren / Steuerfahndung

Mit das unangenehmste, das einen Steuerpflichtigen treffen kann, ist die Bekanntschaft mit der Steuerfahndung. In solch einer Situation ist es existenziell, über einen Berater zu verfügen, der auf diesem Gebiet versiert ist. Bei Ihrer Beraterkanzlei sind Sie auch in solch einer Situation in den besten Händen. Herr Dr. Meffert verfügt neben der langjährigen Erfahrung auch in diesem Bereich unserer Kanzlei, als Teilnehmer der Ausbildung zum zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht der deutschen Anwaltsakademie (DAA) über eine nicht alltägliche zusätzliche Qualifikation.

Wann kann ein steuerrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden?

Die böse Antwort lautet: fast immer. So ist beispielsweise die verspätete Abgabe von Steuererklärungen im Gesetz als Steuerhinterziehung normiert. Auch beträchtliche hinzu Schätzung durch die Prüfung aufgrund formaler Fehler in der Buchhaltung können zur Öffnung eines Ermittlungsverfahrens führen. Ein augenblicklich häufiger Grund ist auch, dass sie beispielsweise ein Kassensystem verfügen, welches manipulierbar bekannt ist. Entsprechende Erkenntnisse oft durch Prüfungen oder Verfahren gegen Kassendienste gewonnen. Die Hürden sind sehr niedrig. Die Folgen hingegen können existenzgefährdend sein. Aus diesem Grunde ist es äußerst wichtig, Gründe für eine mögliche Einleitung eines solchen Verfahrens zu verhindern.

Steuerhinterziehung und steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren sind kein Kavaliersdelikt beziehungsweise auf die leichte Schulter zu nehmen. Ihre Existenz steht auf dem Spiel.

Wann und warum kommt die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung tritt in Erscheinung, sobald ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung geschehen, der Prüfer wird in diesem Fall die Prüfung unterbrechen und Ihnen eine Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geben, möglich ist aber auch, dass die Prüfung unterbrochen wird, ohne dass Ihnen eine Mitteilung hierüber zugeht. Im Prüfungsfall muss somit sensibel beobachtet werden, wenn beispielsweise der Prüfer ohne triftigen Grund nicht mehr die Prüfung fortführt. In diesem Fall ist es möglich, dass durch die Steuerfahndung zum Beispiel eine Hausdurchsuchung einschließlich der Durchsuchung der betrieblichen Räume veranlasst wird.

In solch einem Fall sollten Sie jede Aussage vermeiden und unbedingt Rücksprache mit unserer Kanzlei führen. Sollte es noch möglich sein, wird Sie Herr Dr. Meffert umgehend aufsuchen, um den durch die Steuerfahndung auf Sie aufgebauten Druck zu vermindern. Akzeptieren Sie an diesem Tag, dass dies nicht ihr Tag ist. Gespräche oder Aussagen gegenüber der Steuerfahndung sollten ohne uns oder anderen versierten Kollegen oder Anwälten unbedingt vermieden werden. Die Steuerfahndung ist nicht da, um sie zu entlasten.

Ursächlich für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und den damit verbundenen Einsatz der Steuerfahndung können vermeintliche Feststellungen in der Betriebsprüfung sein, aber auch Anzeigen (im Regelfall anonym) durch dritte Personen. Oftmals handelt sich um ehemalige Mitarbeiter, Familienangehörige mit denen Streit besteht oder Nachbarn. Weiterhin können Kontrollmitteilungen aber auch persönliche Erfahrungen von Mitarbeitern der Finanzverwaltung ursächlich für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sein.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in einer Vielzahl von Verfahren die im Raum stehenden Vorwürfe ausgeräumt werden konnten und es zu einer Einstellung des Verfahrens kam.
Bei Beteiligung der Staatsanwaltschaft oder bei einer Strafverhandlung vor Gericht ziehen wir versierte, mit uns kooperierende Rechtsanwälte hinzu.

Immobilien Investitionsberatung

Selbstverständlich steht Ihnen die Berater Kanzlei für jegliche Beratung hinsichtlich der Schaffung privaten Vermögens zur Verfügung. Wo kann ich heute investieren? Wo ist mein Geld sicher? Selbstverständlich steht Ihnen die Berater Kanzlei für jegliche Beratung hinsichtlich der Schaffung privaten Vermögens zur Verfügung. Wo kann ich heute investieren? Wo ist mein Geld sicher?

Viele „Erfolgsgeschichten“ sind so genannte „hätte Erfolge“. Wenn ich das gemacht hätte, wäre ich heute Millionär, ist der klassische Fall eines „hätte Erfolgs“. Unser Ansatz ist ein Anderer, nämlich bodenständiger und konservativer. Zins ist der Preis für Risiko, weiche Kosten der Preis für Unkenntnis und Bequemlichkeit.

Eine Investition an der Börse beziehungsweise der Erfolg einer solchen Investition, ist oftmals ein „hätte Erfolg“. Alleine die Tatsache, dass ein Unternehmen wie Wirecard im DAX 30 vertreten ist, die Commerzbank hingegen nicht, sollte zum Nachdenken anregen. Auch die nächsten Aspiranten für die Aufnahme in den DAX 30, Unternehmen wie Zalando oder Lieferando, lassen meines Dafürhaltens für die Zukunft nicht unbedingt Sicherheit erwarten, sondern stehen viel mehr für hohe weiche Kosten und üppige Honorare. Ich selber bin von solcher Art der Investitionen kein Freund, viel mehr, vielleicht auch aufgrund meiner Herkunft aus einer traditionsreichen Handwerker Familie, ein Freund von Investitionen in Sachwerten, die ich selber greifen, sehen und verstehen kann. Aus dieser Haltung heraus, hat sich unser Beratungsansatz schon seit vielen Jahren auf den Immobilienbereich fokussiert.

Wir verfügen über einen große, fundierte Expertise und sind in der Lage, Sie bei Investitionen in Immobilien in jeder Größenklasse kompetent beraten zu können. Herr Dr. Meffert ist seit vielen Jahren in diesem Sektor beratend und verfügt aus seinem eigenen Immobilienbestand über einen großen praktischen Erfahrungsschatz. Unsere Kanzlei berät bei Investitionen in Deutschland unter anderem eine namhafte Schweizer Immobilien Aktiengesellschaft, aber auch diverse private Anleger unterschiedlicher Größenordnung. Mögliche Fragestellungen in diesem Bereich sind:

  • Wie gestalte ich mein Investment steueroptimal?
  • Welche Gesellschaftsform bietet sich an?
  • Ist der Kaufpreis angemessen?
  • Wie ist der Standort heute und in Zukunft ein zu ordnen?
  • Welches Mieterklientel wird angesprochen?
  • Ist das Finanzierungsangebot ihrer Bank annehmbar?
  • Werden die Gesamtkosten realistisch eingeschätzt?
  • Wie wirkt sich ihre Investitionen heute und in zukünftigen Jahren auf ihre Liquidität auch unter steuerlichen Aspekten aus?
  • Welche Exit-Möglichkeiten sind realistisch?Dieser Fragenkatalog, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, zeigt auf, dass es sich um ein äußerst komplexes Beratungsfeld handelt. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, wesentlich sind in diesem Zusammenhang auch Ihre Vorstellungen:
  • Soll das Objekt langfristig im Bestand bleiben?
  • Betriebsvermögen oder Privatvermögen?
  • Mögliche Optionen im Umsatzsteuerbereich?
  • Steuerliche Folgen im Schenkungs– oder Erbfall?

Die Klärung dieser Fragen im Vorfeld ist für die Zukunft von großer Bedeutung. Eine falsche Konstellation kann ihre Pläne und die vorgesehene Rentabilität gefährden. Bei einer optimalen Aufstellung unter wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten hingegen ist gewährleistet, dass Sie das mögliche Potenzial ihrer Investitionen ausschöpfen können.

Nachfolgeregelungen und Planung

Nachfolgeregelung und Planung

Zwangsläufig stellt sich jedem Unternehmer eines Tages die Frage des Ausscheidens aus dem Unternehmen. Oftmals ist dies verbunden mit einem Ausscheiden bezüglich Alters, es ist allerdings auch häufig zu beobachten, dass der Unternehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, um sich einer anderen Aufgabe zu stellen beziehungsweise sein Leben anders zu organisieren.

Unabhängig von dem Grund bleibt jedoch die Frage wie geht es mit dem Unternehmen weiter?

 

Die wesentlichen Möglichkeiten sind:

  • Schließung beziehungsweise Liquidation des Unternehmens

Diese Betriebsbeendigung ist meistens die ineffizienteste. Betriebsvorrichtungen können nur mit hohen Abschläge verkauft werden. Es ist allerdings leider zu beobachten, dass in vielen Branchen, in vielen Regionen, die Betriebsaufgabe häufig anzutreffen ist. Ursächlich hierfür ist regelmäßig die mangelnde Rentabilität und damit die nicht gegebene Attraktivität für einen Nachfolger. Wollen Sie nicht in so eine Situation kommen, ist es notwendig rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Ihr Unternehmen für einen potentiellen Nachfolger interessant erscheinen zu lassen.

 

  • Fortführung im Familienkreis

Steht ein geeigneter Nachfolger (in) zur Verfügung, ist dies oftmals die präferierte Lösung. Wichtig ist, den potentiellen Nachfolger rechtzeitig in sein Aufgabengebiet einzuführen. Weiterhin sollte abgeklärt werden, wie sich die Betriebsübernahme durch einen Angehörigen, meistens Kind, auf die restliche Familie auswirkt. In diesem Zusammenhang steht somit auch die Schaffung belastbarer Verhältnisse durch ein entsprechend qualifiziertes Testament. Herr Dr. Meffert verfügt auch hier über Spezialkenntnisse als zertifizierter Testamentsvollstrecker.

 

  • Verkauf an einen Dritten

Ein Unternehmensverkauf ist heute problematischer, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Zahl derer, die ihre selbstständige Tätigkeit beenden wollen hoch, die Zahl derer aber, die für eine Betriebsübernahme infrage kommen gering. Die Erfahrung lehrt, dass gerade bei kleineren Unternehmen die Chance auf eine für beide Parteien positive nachhaltige Einigung am höchsten ist, wenn der potentielle Nachfolger mit den Gegebenheiten des Betriebes vertraut ist. Es kann insofern nicht oft genug empfohlen werden, sich im Kreise seiner Mitarbeiter einen Nachfolger heranzuziehen.

 

Was ist sonst zu beachten? Für den abgebenden Unternehmer stellt der Verkauf seines Unternehmens oftmals einen wichtigen Teil seiner Altersversorgung da. Alle Verträge und Vereinbarungen sollten im Vorfeld durch einen Steuerberater (in) geprüft werden. Nur so können unliebsame Überraschungen bezüglich von nicht eingeplanten Steuerforderungen vermieden werden. Hilfreich ist oftmals, den potentiellen Nachfolger bei der Strukturierung der notwendigen Finanzierung zu unterstützen. Auch hier kann Ihnen die Berater Kanzlei effizient helfen.  Eine Betriebsübergabe, egal in welcher Form, ist es ein komplexer Vorgang, der sich normalerweise über einen längeren Zeitraum hinzieht. Somit empfehlen wir, die ersten Schritte zur Vorbereitung eines geplanten Verkaufs nicht zu lange zu verschieben. Eine gute Planung und ein ausreichender Zeithorizont sind eine unabdingbare Voraussetzung, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.

 

Wir beraten Sie zu all diesen Fragen objektiv und kompetent.

  • Wir sind Ihr Ansprechpartner für den gesamten Ablauf des Verkaufs-bzw. Nachfolgeprozess
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Nachfolger
  • Wir erarbeiten für Sie ein optimales steuerliches Konzept für den EXIT
  • Bei Bedarf beraten wir ihren potentiellen Nachfolger hinsichtlich optimaler Finanzierungsmöglichkeiten, auch unter zu Hilfe nahme subventionierter Förderkredie.

Noch ein Hinweis: unsere Leistungen werden bis zu 80 % (In den alten Bundesländern und einigen Regionen in den neuen Bundesländern beträgt die Förderung bis zu 60 %) gefördert, Sie müssen lediglich 20 % Eigenanteil an der Rechnung bezahlen.

Sonderaufträge für Mandanten anderer StB-Kanzleien

Sie haben einen Steuerberater(in) und sind mit der Betreuung durch diesen zufrieden. Sie stehen jetzt allerdings an einem Punkt, an dem externe Hilfe benötigt wird. Wir arbeiten selbstverständlich in diesen Fällen mit ihrer/ihrem Steuerberater(in) vertrauensvoll zusammen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die klassischen Fälle auf:Sie haben einen Steuerberater(in) und sind mit der Betreuung durch diesen zufrieden. Sie stehen jetzt allerdings an einem Punkt, an dem externe Hilfe benötigt wird. Wir arbeiten selbstverständlich in diesen Fällen mit ihrer/ihrem Steuerberater(in) vertrauensvoll zusammen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die klassischen Fälle auf:

1. Finanzgericht 

Manche Steuerberatungskanzleien bieten keine Vertretungen in finanzgerichtlichen Verfahren an. Bei diesem Verfahren kommt es sehr auf Erfahrung und Kenntnisse in der Finanzgerichtsordnung an. Wir verfügen in diesem Bereich über eine große Expertise.

2. Prüfungen

Manchmal eskaliert eine Prüfung. Das Verhältnis zwischen Prüfer und Steuerberater(in) ist schwer belastet. In solch einem Fall kann es hilfreich sein, wenn die Prüfung durch eine(n) externen Berater (in) erfolgt. Dies auch, da der Prüfer so die strittigen Sachverhalte nicht dem externen Berater zum Vorwurf machen kann.

3. Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren/Steuerfahndung 

Auch in diesem Bereich ist die Einschaltung einer spezialisierten Kanzlei, wie der Steuerberatungskanzlei Dr. Meffert empfehlenswert. Für den betreuenden Steuerberater können sich in einem steuerrechtlichen Ermittlungsverfahren diverse Haftungsproblematiken einschließlich strafrechtlicher Risiken im Einzelfall ergeben. In so einem Fall sollte die Vertretung durch eine andere Kanzlei erfolgen.

Optimale Gestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erstellung von Steuererklärungen stellt eine Verpflichtung gegenüber der Finanzverwaltung da. Wir tragen dafür Sorge, dass ihre Erklärung den Vorschriften entspricht, aber auch das keine unnötigen Steuern gezahlt werden. Längerfristige Steuerplanungen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen. Wir sind für Sie da.

Testaments- Vollstreckung

Die Erstellung von Steuererklärungen stellt eine Verpflichtung gegenüber der Finanzverwaltung da. Wir tragen dafür Sorge, dass ihre Erklärung den Vorschriften entspricht, aber auch das keine unnötigen Steuern gezahlt werden. Längerfristige Steuerplanungen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen. Wir sind für Sie da.

Brauchen Sie einen Berater?

Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien Beratungstermin und  lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie und unsere Zusammenarbeit.